Abschlussart: Master of Science (M.Sc.)

Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)

Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte

Unterrichtssprache: Deutsch

Zulassungsbeschränkung:
1. Fachsemester: nein
Höheres Fachsemester: nein
Studienbeginn:
1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Bewerbungsfrist:
Deutsche oder EU-Staatsangehörige
1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern
1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester

Studienaufbau

Der Masterstudiengang Lebensmittelchemie am KIT baut auf deinem Bachelorstudium auf und erweitert deine bereits erworbenen Kenntnisse. Dabei steht das selbstständige und wissenschaftliche Arbeiten zunehmend im Mittelpunkt. Neben Vorlesungen und Seminaren sind Laborpraktika ein wesentlicher Bestandteil des Curriculums.

Durch gezielte Wahlpflichtmodule kannst du individuelle Schwerpunkte in den Bereichen Lebensmittelchemie und Analytik oder Biochemie und Toxikologie setzen. Die Studieninhalte umfassen die Chemie und Analytik von Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Futtermitteln. Ergänzend vertiefst du dein Wissen in den Bereichen Biochemie der Ernährung, Lebensmitteltoxikologie, Lebensmittelrecht und Verfahrenstechnik.

Im Forschungspraktikum und während der Masterarbeit arbeitest du in den Arbeitskreisen an aktuellen wissenschaftlichen Fragestellungen. Ergänzend bietet das Studium interdisziplinäre Seminare sowie Module zu überfachlichen Qualifikationen, die deine Kompetenzen weiter ausbauen.

Die Absolventen und Absolventinnen des Masterstudiengangs Lebensmittelchemie besitzen vertiefte Kenntnisse und Methodenkompetenzen in Lebensmittelchemie und den lebensmittelchemischen Teilgebieten Instrumentelle und Biochemische Analytik, Biochemie der Ernährung und Toxikologie sowie Grundkenntnisse in den angrenzenden Disziplinen Lebensmittelverfahrenstechnik, Lebensmittelrecht und Ernährungswissenschaften.

Sie wenden die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden selbstständig an und sind in der Lage, ihre Bedeutung und Reichweite für die Lösung komplexer wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Problemstellungen kompetent zu bewerten.

Auszug aus dem Diploma Supplement des Studiengangs

Nach einem Studium der Lebensmittelchemie ergeben sich zahlreiche spannende Jobmöglichkeiten.

In der Lebensmittelindustrie bist du beispielsweise für die Entwicklung neuer Lebensmittelprodukte oder für die Qualitätssicherung zuständig. Hier arbeitest du eng mit anderen Fachleuten aus der Lebensmitteltechnologie zusammen, um Produkte zu entwickeln und zu verbessern.

In Behörden oder privaten Laboren bist du für die Überwachung und Kontrolle von Lebensmitteln zuständig. Hier prüfst du, ob Lebensmittel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sicher für den Verzehr sind. Insbesondere für eine Tätigkeit in der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es erforderlich, dass du eine 1-jährige Ausbildung zur „staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin“ oder zum „staatlich geprüften Lebensmittelchemiker“ an dein Masterstudium anschließt.

Weitere Jobmöglichkeiten bieten sich in der Forschung und Entwicklung an. Hier arbeitest du an neuen Technologien und Methoden zur Herstellung von Lebensmitteln oder an der Erforschung von Lebensmittelzusatzstoffen und -inhaltsstoffen.

Auch Unternehmen der Pharmaindustrie und der Kosmetikbranche sind mögliche Arbeitsstellen, hier arbeitest du beispielsweise an der Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln oder Kosmetika.

Neben der Industrie gibt es auch Karrieremöglichkeiten in der Wissenschaft, Lehre und Forschung. Du kannst beispielsweise an Universitäten, Hochschulen oder Forschungsinstituten arbeiten und an neuen Erkenntnissen und Technologien im Bereich der Lebensmittelchemie forschen.

  • Vertiefung in Lebensmittelchemie und Analytik oder Biochemie und Toxikologie
  • Einbindung in die angewandte Forschung
  • Einbindung in den Universitätsverbund EUCOR ermöglicht Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Universitäten Freiburg, Basel, Straßburg, Colmar und Mulhouse
  • Großes Angebot an Hochschulgruppen
  • Möglichkeit von Nebenjobs an wissenschaftlichen Instituten/Laboren
  • Vielfältige Promotionsmöglichkeiten

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Lebensmittelchemie sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung:

  • Bachelorabschluss
    ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Lebensmittelchemie (oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt) an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein.
  • Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen
    • Praktikumsleistungen in den Fächern Allgemeine und Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie und Botanik 35 ECTS-Punkten (LP)
    • Praktikumsleistungen im Fach Lebensmittelanalytik 25 LP

Wichtig: Mit der Bewerbung muss der Erfassungsbogen zur Darlegung der zum Zugang geforderten Mindestleistungen zwingend eingereicht werden. Fehlen die Praktikumsleistungen im Bereich Botanik im Umfang von maximal 5 LP, kann eine Zulassung mit der Auflage erfolgen, dass diese Leistungen innerhalb der ersten beiden Semester des Masterstudiengangs nachgeholt werden.

Sprachvoraussetzungen und -nachweise

Für den Masterstudiengang Lebensmittelchemie benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.

Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt dein Schulabschluss,

  • wenn du ihn an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
  • wenn du Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule im In- oder Ausland bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB) oder
  • wenn du deinen Abschluss zwar an einer ausländischen Schule gemacht hast, mit dem jeweiligen Land aber eine sonstige offizielle Übereinkunft über die Anerkennung deines Schulabschlusses oder Sprachzeugnisses als Sprachnachweis für ein Hochschulstudium in Deutschland besteht.

Eine vollständige Liste der ausländischen Schulabschlüsse und Sprachzeugnisse, die als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt sind, findest du auf der Webseite der Kultusministerkonferenz.

Hast du deine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht an einer der oben erwähnten Einrichtungen erworben, musst du – unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit – einen gesonderten Sprachnachweis erbringen. Akzeptiert werden dabei ausschließlich

  • der bestandene „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung,
  • die bestandene DSH mit dem Gesamtergebnis DSH-2,
  • die bestandene TestDaF-Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck) oder
  • ein vergleichbares, anerkanntes Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse. 

Um in Erfahrung zu bringen, welche weiteren anerkannten Zertifikate vom KIT als vergleichbar akzeptiert werden können, wendest du dich

Bitte beachte:
Sprachnachweise sind äußerst wichtige Bewerbungsunterlagen, die deine Immatrikulation verhindern können, wenn du sie nicht fristgerecht vorlegst. Kläre deshalb früh im Bewerbungsprozess, ob du die nötigen Sprachnachweise für deinen Studiengang hast und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem der oben genannten Sprachtests ein. Die Frist, innerhalb der du Sprachweise vorlegen musst, entspricht der Immatrikulationsfrist, die in deinem Zulassungsangebot genannt wird. In begründeten Fällen kannst du eine Verlängerung dieser Frist beantragen. Die Verlängerung kann maximal bis zum Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden.

Bewerbung für das 1. Fachsemester

 
Bewerbungsportal für das Wintersemester
öffnet am 15.05.2025.

Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester

 
Bewerbungsportal für das Wintersemester
öffnet am 15.05.2025.
Dr. Julia Misiewicz
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)

+49 721 608 - 44930Julia Misiewicz does-not-exist.kit edu

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe

Studierendenservice

 

+49 721 608 - 82222

 

Kontakt für Studierende

Kontakt für Bewerber*innen

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe

 

Öffnungszeiten

International Students Office
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants

+49 721 608 - 44911

Kontaktformular

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe

Aktuelle Studien- und Prüfungsordnung Lebensmittelchemie M.Sc.
Titel Stand Download
26.02.2025, veröffentlicht 27.02.2025

PDF

30.03.2023, veröffentlicht 30.03.2023

PDF

20.05.2022, veröffentlicht 20.05.2022

PDF

28.03.2022, veröffentlicht 28.03.2022

PDF

04.09.2020, veröffentlicht 04.09.2020

PDF

14.03.2017, veröffentlicht 14.03.2017

PDF

29.05.2015, veröffentlicht 29.05.2015

PDF

01.10.2014, veröffentlicht 01.10.2014

PDF

WS 2024/25

21.10.2024 - 15.02.2025

SS 2025

22.04.2025 - 02.08.2025

WS 2025/26

27.10.2025 - 21.02.2026

SS 2026

20.04.2026 - 01.08.2026

WS 2026/27

26.10.2026 - 20.02.2027

SS 2027

19.04.2027 - 31.07.2027

WS 2027/28

25.10.2027 - 19.02.2027

SS 2028

18.04.2028 - 29.07.2028

Vorlesungen finden nicht statt:
  • Vom 24.12. bis zum 06.01.
  • in der Woche nach Pfingsten
  • sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten