Abschlussart: Master of Science (M.Sc.)
Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch
Höheres Fachsemester: nein
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Studienaufbau
Der Masterstudiengang Lebensmittelchemie am KIT baut auf deinem Bachelorstudium auf und erweitert deine bereits erworbenen Kenntnisse. Dabei steht das selbstständige und wissenschaftliche Arbeiten zunehmend im Mittelpunkt. Neben Vorlesungen und Seminaren sind Laborpraktika ein wesentlicher Bestandteil des Curriculums.
Durch gezielte Wahlpflichtmodule kannst du individuelle Schwerpunkte in den Bereichen Lebensmittelchemie und Analytik oder Biochemie und Toxikologie setzen. Die Studieninhalte umfassen die Chemie und Analytik von Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Futtermitteln. Ergänzend vertiefst du dein Wissen in den Bereichen Biochemie der Ernährung, Lebensmitteltoxikologie, Lebensmittelrecht und Verfahrenstechnik.
Im Forschungspraktikum und während der Masterarbeit arbeitest du in den Arbeitskreisen an aktuellen wissenschaftlichen Fragestellungen. Ergänzend bietet das Studium interdisziplinäre Seminare sowie Module zu überfachlichen Qualifikationen, die deine Kompetenzen weiter ausbauen.
Qualifikationsziele
Die Absolventen und Absolventinnen des Masterstudiengangs Lebensmittelchemie besitzen vertiefte Kenntnisse und Methodenkompetenzen in Lebensmittelchemie und den lebensmittelchemischen Teilgebieten Instrumentelle und Biochemische Analytik, Biochemie der Ernährung und Toxikologie sowie Grundkenntnisse in den angrenzenden Disziplinen Lebensmittelverfahrenstechnik, Lebensmittelrecht und Ernährungswissenschaften.
Sie wenden die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden selbstständig an und sind in der Lage, ihre Bedeutung und Reichweite für die Lösung komplexer wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Problemstellungen kompetent zu bewerten.
Berufsperspektiven
Nach einem Studium der Lebensmittelchemie ergeben sich zahlreiche spannende Jobmöglichkeiten.
In der Lebensmittelindustrie bist du beispielsweise für die Entwicklung neuer Lebensmittelprodukte oder für die Qualitätssicherung zuständig. Hier arbeitest du eng mit anderen Fachleuten aus der Lebensmitteltechnologie zusammen, um Produkte zu entwickeln und zu verbessern.
In Behörden oder privaten Laboren bist du für die Überwachung und Kontrolle von Lebensmitteln zuständig. Hier prüfst du, ob Lebensmittel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sicher für den Verzehr sind. Insbesondere für eine Tätigkeit in der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es erforderlich, dass du eine 1-jährige Ausbildung zur „staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin“ oder zum „staatlich geprüften Lebensmittelchemiker“ an dein Masterstudium anschließt.
Weitere Jobmöglichkeiten bieten sich in der Forschung und Entwicklung an. Hier arbeitest du an neuen Technologien und Methoden zur Herstellung von Lebensmitteln oder an der Erforschung von Lebensmittelzusatzstoffen und -inhaltsstoffen.
Auch Unternehmen der Pharmaindustrie und der Kosmetikbranche sind mögliche Arbeitsstellen, hier arbeitest du beispielsweise an der Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln oder Kosmetika.
Neben der Industrie gibt es auch Karrieremöglichkeiten in der Wissenschaft, Lehre und Forschung. Du kannst beispielsweise an Universitäten, Hochschulen oder Forschungsinstituten arbeiten und an neuen Erkenntnissen und Technologien im Bereich der Lebensmittelchemie forschen.
Besonderheiten des Studiengangs
- Vertiefung in Lebensmittelchemie und Analytik oder Biochemie und Toxikologie
- Einbindung in die angewandte Forschung
- Einbindung in den Universitätsverbund EUCOR ermöglicht Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Universitäten Freiburg, Basel, Straßburg, Colmar und Mulhouse
- Großes Angebot an Hochschulgruppen
- Möglichkeit von Nebenjobs an wissenschaftlichen Instituten/Laboren
- Vielfältige Promotionsmöglichkeiten
Zugangsvoraussetzungen und Sprachnachweise
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Lebensmittelchemie sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung:
- Bachelorabschluss
ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Lebensmittelchemie (oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt) an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. - Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen
- Praktikumsleistungen in den Fächern Allgemeine und Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie und Botanik 35 ECTS-Punkten (LP)
- Praktikumsleistungen im Fach Lebensmittelanalytik 25 LP
Wichtig: Mit der Bewerbung muss der Erfassungsbogen zur Darlegung der zum Zugang geforderten Mindestleistungen zwingend eingereicht werden. Fehlen die Praktikumsleistungen im Bereich Botanik im Umfang von maximal 5 LP, kann eine Zulassung mit der Auflage erfolgen, dass diese Leistungen innerhalb der ersten beiden Semester des Masterstudiengangs nachgeholt werden.
Sprachvoraussetzungen und -nachweise
Für den Masterstudiengang Lebensmittelchemie benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt dein Schulabschluss,
- wenn du ihn an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
- wenn du Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule im In- oder Ausland bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB) oder
- wenn du deinen Abschluss zwar an einer ausländischen Schule gemacht hast, mit dem jeweiligen Land aber eine sonstige offizielle Übereinkunft über die Anerkennung deines Schulabschlusses oder Sprachzeugnisses als Sprachnachweis für ein Hochschulstudium in Deutschland besteht.
Eine vollständige Liste der ausländischen Schulabschlüsse und Sprachzeugnisse, die als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt sind, findest du auf der Webseite der Kultusministerkonferenz.
Hast du deine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht an einer der oben erwähnten Einrichtungen erworben, musst du – unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit – einen gesonderten Sprachnachweis erbringen. Akzeptiert werden dabei ausschließlich
- der bestandene „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung,
- die bestandene DSH mit dem Gesamtergebnis DSH-2,
- die bestandene TestDaF-Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck) oder
- ein vergleichbares, anerkanntes Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse.
Um in Erfahrung zu bringen, welche weiteren anerkannten Zertifikate vom KIT als vergleichbar akzeptiert werden können, wendest du dich
- als deutsche oder Deutschen gleichgestellte Bewerberin oder Bewerber an den Studierendenservice
- als Bewerberin oder Bewerber mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit an das International Students Office
Bitte beachte:
Sprachnachweise sind äußerst wichtige Bewerbungsunterlagen, die deine Immatrikulation verhindern können, wenn du sie nicht fristgerecht vorlegst. Kläre deshalb früh im Bewerbungsprozess, ob du die nötigen Sprachnachweise für deinen Studiengang hast und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem der oben genannten Sprachtests ein. Die Frist, innerhalb der du Sprachweise vorlegen musst, entspricht der Immatrikulationsfrist, die in deinem Zulassungsangebot genannt wird. In begründeten Fällen kannst du eine Verlängerung dieser Frist beantragen. Die Verlängerung kann maximal bis zum Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden.
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
öffnet am 15.05.2025.
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
öffnet am 15.05.2025.
Ansprechpersonen
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 - 44930
Julia Misiewicz ∂does-not-exist.kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsmaterial
Modulhandbuch
Titel | Download |
---|---|
Modulhandbuch Lebensmittelchemie Master | PDF (deutsch) |
Öffentliche Sicht Lebensmittelchemie Master im Campus Management System | Link (deutsch) Link (englisch) |
Satzungen und Ordnungen
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2022 KIT 010 Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Lebensmittelchemie am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 03.03.2022, veröffentlicht 04.03.2022 |
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2014 KIT 019 Satzung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich der Europäischen Region vom 11. April 1997 gemäß §§ 32 Abs. 2, 4 und 36a LHG in den Studien- und Prüfungsordnungen am KIT | 28.03.2014, veröffentlicht 28.03.2014 | |
2011 KIT 041 Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Lebensmittelchemie | 07.07.2011, veröffentlicht 25.07.2011 |
Vorlesungszeiten
WS 2024/25
21.10.2024 - 15.02.2025
SS 2025
22.04.2025 - 02.08.2025
WS 2025/26
27.10.2025 - 21.02.2026
SS 2026
20.04.2026 - 01.08.2026
WS 2026/27
26.10.2026 - 20.02.2027
SS 2027
19.04.2027 - 31.07.2027
WS 2027/28
25.10.2027 - 19.02.2027
SS 2028
18.04.2028 - 29.07.2028
Vorlesungen finden nicht statt:
- Vom 24.12. bis zum 06.01.
- in der Woche nach Pfingsten
- sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten